Verdeckte Ausschüttungen – Keine Haftung für Kapitalertragsteuer bei Vereinen
Verdeckte Ausschüttungen können grundsätzlich bei allen Körperschaften anfallen. Auch eigentümerlose Körperschaften wie etwa Vereine oder Stiftungen können Vorteilszuwendungen an Personen vornehmen, die eine ähnliche Stellung aufweisen wie Inhaber eines Anteilsrechts oder diesen nahestehende Personen.
Steuerliche Übertragung von GmbH-Anteilen auf eine slowakische Personengesellschaft
Werden Wirtschaftsgüter ins Ausland verlagert und geht dadurch das Besteuerungsrecht der Republik Österreich verloren, löst dies in der Regel einen Wegzugsbesteuerungstatbestand aus. Lesen Sie den Beitrag von Markus Knechtl im aktuellen BFGjournal.
Steuerpflicht einer Witwenpension nach dem Unfalltod des Ehegatten
Vor dem BFG war strittig, ob eine nach dem Unfalltod des Ehegatten von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zuerkannte Witwenpension der Lohnsteuer unterliegt oder es…
Rechnungshof kritisiert wuchernde Ausnahmeregeln bei Einkommensteuer
Der Rechnungshof hat zum wiederholten Mal den Wildwuchs von Ausnahmeregeln beim Einkommensteuerrecht kritisiert. Anstatt Steuerbegünstigungen zu reduzieren und das Steuerrecht zu vereinfachen, werden immer wieder neue Ausnahmeregeln eingeführt, bemängelt der RH in einer Follow-up-Überprüfung.
Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer Dienstfreistellung
Bei Beurlaubung eines Berufsschullehrers zwecks Absolvierung eines Kurses wird die Fortbildungsstätte nicht zur Arbeitsstätte. Die Pauschalierung der Fahrtkosten in Form der Zuerkennung des Pendlerpauschales ist somit nicht zulässig, vielmehr sind die tatsächlichen Fahrtkosten als Werbungskosten anzuerkennen.
Aufwendungen für Lotterien spendenbegünstigter Empfänger keine Sonderausgaben
Die Gegenleistung der Teilnahme an einer von einem begünstigten Spendenempfänger veranstalteten Lotterie ist wegen der wertvollen und attraktiven Preise keinesfalls unerheblich, sodass § 18 Abs 1 Z 8 lit b EStG nicht erfüllt wird. Darauf, ob das Los tatsächlich Gewinn bringt oder nicht, kommt es nicht an.
Hochrechnung bei Bezug von Bildungsteilzeitgeld
Das steuerfreie Bildungsteilzeitgeld gemäß § 26a AlVG stellt einen Ersatz für jenen Einkommensentfall dar, der dadurch entsteht, dass der Dienstnehmer während dessen Bezugszeitraum nur teilzeitbeschäftigt ist. Es wäre mit der Zielsetzung des § 3 Abs 2 EStG unvereinbar, Zeiträume, in denen solches Bildungsteilzeitgeld bezogen wurde, nicht zu neutralisieren und den progressionsmildernden Umstand der Steuerbefreiung zum Tragen kommen zu lassen.
Bindungswirkung im Einkommensteuerverfahren an die Liste der spendenbegünstigten Empfänger
Der Eintrag in die Liste der spendenbegünstigten Empfänger nach § 4a Abs 4 EStG, entfaltet Bindungswirkung für das Einkommensteuerverfahren des Spenders und ist im Einkommensteuerverfahren des Spenders nach § 18 Abs 1 Z 8 lit a Teilstrich 2 EStG materiellrechtliche Voraussetzung für den Spendenabzug.
Werbungskosten: Fahrtkosten zum Fortbildungsort
Im vorliegenden Fall war der beschwerdeführende Arbeitnehmer im Veranlagungsjahr 2014 in einem von seinem Wohnort verschiedenen Arbeitsort beschäftigt. Zusätzlich zu seiner beruflichen Tätigkeit besuchte er einen Fortbildungskurs beim WIFI.
Pendlerrechner: Beweislast für eingegebene Daten
Für Ausgaben des Steuer¬pflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gilt, dass diese gemäß § 16 Abs 1 Z 6 lit a EStG mit dem Verkehrs¬absetzbetrag, dem Pendler¬pauschale und dem Pendlereuro abgegolten sind.
BFG zur Antragsfrist zur Erteilung eines Zuzugsfreibetrags
Ein Fall bezüglich des Zuzugsfreibetrags gemäß § 103 Abs 1a EStG hat den Weg bis zum VwGH gefunden. Strittig sind vor allem Fragen…
Eine „App“ als Betriebsstätte
Elektronische Dienstleistungen stellen gängige Steuerprinzipien immer wieder auf den Prüfstand. Herman Peyerl erklärt in der Mai-Ausgabe der SWI die Besteuerung von Einkünften einer…