Kosten einer Operation in einer Privatklinik als außergewöhnliche Belastung eines Behinderten
Die Zwangsläufigkeit der Kosten einer Heilbehandlung ist auch dann zu prüfen, wenn diese Kosten mit einer Behinderung im Sinne des § 35 EStG 1988 im Zusammenhang stehen. Auch § 35 EStG 1988 setzt voraus, dass der Steuerpflichtige im Zusammenhang mit seiner Behinderung außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 34 EStG 1988 hat.
Prof. Dr. Michael Tumpel im BFGjournal zu Gast
Michael Tumpel über den Bundesfinanzgerichtstag in Linz, „Digital Transformation and Law“ und wieso der Klimawandel in Zukunft eine Rolle im Steuersystem spielen wird.
Rechtsanwaltskosten in einem Kontaktrechtsstreit: keine außergewöhnliche Belastung
Zwischen dem Finanzamt und einer Kindesmutter war strittig, ob Rechtsanwaltskosten iZm einem von der Kindesmutter so bezeichneten „Obsorgestreit“ betreffend das gemeinsame Kind mit dem getrennt lebenden Kindesvater eine außergewöhnliche Belastung darstellen können. Das BFG anerkannte diese Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung, wogegen das Finanzamt Revision an den VwGH erhob.
Invalidenfahrzeug steuerlich absetzbar
Ein behinderter Steuerpflichtiger erwarb ein Invalidenfahrzeug um einen Anschaffungspreis von 22.241 Euro, das speziell für Benutzung durch Invalide konstruiert wurde und für gewöhnliche Fahrzeuglenker wegen der sehr eingeschränkten fahrtechnischen Nutzungsmöglichkeit nicht attraktiv sein konnte. Er beantragte die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung als „Hilfsmittel“ iSd § 4 VO zu §§ 34 und 35 EStG.
Steuerreform: Fuchs kündigt völlig neue rechtliche Grundlage an
Wien (APA/red) – Die Pläne der Regierung zu einer Steuerreform werden konkreter. Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) kündigte im „Kurier“ (Sonntag-Ausgabe) eine völlig neue rechtliche Grundlage sowie radikale Vereinfachungen an. Zur Disposition stünden Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Lohnverrechnung und Ausnahme- sowie Sonderbestimmungen, kündigte der Leiter der Steuerreform-Taskforce an.
Liebhaberei bei Vermietung eines Ferienhauses in einem als Hotelanlage geführten Feriendorf
Können bei einer kleinen Vermietung die Beschwerdeführer nicht nachweisen, dass sie eine vorzeitige Kapitaltilgung nicht wieder mit Fremdmitteln finanzierten, und können sie auch einen Übergang auf die von ihnen behauptete Eigenbewirtschaftung nicht dartun, so ist von einem einheitlichen Beurteilungszeitraum und keiner Änderung der Bewirtschaftung auszugehen.
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Von einer Kapitalerhöhung im Sinne des § 3 Abs 1 Z 29 EStG kann nur dann und insoweit gesprochen werden, als das nominelle Stammkapital erhöht wurde, nicht aber, wenn einer gesellschaftsrechtlichen Einzahlungsverpflichtung nachgekommen wurde.
Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Prozessführung
In einem Gerichtsverfahren betreffend die Haftung für entstandene Kosten und künftige, lebenslange Pflege- und Rehabilitationsmaßnahmen inklusive einem Feststellungsbegehren betreffend künftige Schäden bei Behinderung…
Hauptwohnsitzbefreiung bei einem „Mietkaufmodell“
Der Bf verkaufte die mit Wohnungseigentum an seiner bisherigen Wohnung zu verbindenden Liegenschaftsanteile. § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG 1988 sieht die Befreiung der Einkünfte von der Besteuerung für den Fall vor, dass „sie“ dem Veräußerer innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend „als Hauptwohnsitz gedient“ haben. Auf einen Rechtstitel (Eigentum) wird dabei nicht Bezug genommen.
Erfassung von Rückzahlungen der Pflichtbeiträge im Veranlagungsverfahren
Bei Rückzahlung von Pflichtbeiträgen, die gemäß § 25 Abs 1 Z 3 lit d EStG als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gelten, ist ein Siebentel der Bezüge mit dem festen Steuersatz des § 67 Abs 1 EStG zu versteuern. Diese eindeutige Regelung des § 41 Abs 4 letzter Satz EStG erlaubt keine Ausnahmen für einzelne Berufsgruppen.
Investitionszuwachsprämie bei Austausch eines Traktors wegen Unbrauchbarkeit
Bei unvorhergesehener Unbrauchbarkeit eines Traktors kann die Behaltefrist gemäß § 108e EStG unterschritten werden. Der Austausch dieses Traktors gegen einen funktionsfähigen Traktor hindert nicht die Gewährung der Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG.
Sieglinde Moser im BFGjournal zu Gast
Die Steuerberaterin über FinanzOnline, die Beratung von Freiberuflern und ein geplantes Reisekochbuch.