COVID-19: Sonderregelung für Arbeitsunfälle im Homeoffice
Durch den Ausbruch des Coronavirus Sars-CoV-2 und die dadurch ausgelöste weltweite Covid-19-Pandemie wurde das Arbeiten von zu Hause aus – auch Homeoffice oder Telearbeit genannt – österreichweit zum Massenphänomen. Diesbezüglich stellt sich auch die Frage, wie Unfälle im Homeoffice zu beurteilen sind.
Information des BMF zur (lohn)steuerlichen Behandlung der COVID-19-Kurzarbeit
Am 10. 4. 2020 hat das BMF eine Information zur (lohn)steuerlichen Behandlung der COVID-19-Kurzarbeit in der Findok veröffentlicht. Die Info behandelt die steuerliche Behandlung der Kurzarbeitsbeihilfe sowie die lohnsteuerliche Behandlung der Kurzarbeitsunterstützung. Außerdem enthält die Info vereinfachte Berechnungsbeispiele.
Neue COVID-19-Verordnungen des BMAFJ und des BMF
Im BGBl wurden kürzlich drei Verordnungen zu Kurzarbeit, zum Haftungsrahmen nach Garantiegesetz und zu Richtlinien über die Ergreifung von finanziellen Maßnahmen veröffentlicht.
Freistellung für Risikogruppen – Die gesetzliche Grundlage für die Freistellung wurde im ASVG geschaffen (§ 735 ASVG)
Der Krankenversicherungsträger hat einen Dienstnehmer oder Lehrling über seine Zuordnung zur COVID-19-Risikogruppe zu informieren. Die Definition dieser allgemeinen Risikogruppe, die sich nach medizinischen Erkenntnissen und wenn möglich aus der Einnahme von Arzneimitteln herleitet, erfolgt durch eine Expertengruppe.
Sonderbetreuungszeit: Gestützte Kinderbetreuung nur drei Wochen im Ganzen möglich?
Die Regierung versucht, mit verschiedensten Mitteln der aktuellen Krise zu begegnen. Dies gelingt in unterschiedlicher Qualität, was aufgrund der Geschwindigkeit der Gesetzgebung nicht sonderlich verwunderlich ist. So sehr die Bemühungen sicherlich mit bestem Gewissen umgesetzt werden, so werden doch auch manche Ziele der Maßnahmen – durch die beschlossenen Gesetze selbst oder in deren Durchführung – konterkariert. Vieles wird nachgebessert. So etwa die Sonderbetreuungszeit, konkret die Unterstützung durch den Bund.
FAQ Arbeitsrecht – Was müssen, was dürfen Arbeitgeber jetzt beachten?
Unter Kurzarbeit versteht man grundsätzlich die vorübergehende, zeitlich absehbare Verkürzung der Normalarbeitszeit. Eine Besonderheit der Corona-Kurzarbeit ist, dass die Arbeitszeit zeitweise auch auf bis zu null Stunden reduziert werden kann. Im gesamten Durchrechnungszeitraum muss die gekürzte Arbeitszeit jedoch – durchschnittlich – zumindest 10 % betragen.
Klarstellung des OGH zur 12-Stunden-Gleitzeit
Der OGH (8 ObA 77/18h) entschied zum ersten Mal seit Einführung der Möglichkeit des sogenannten 12-Stunden-Arbeitstages (iSd AZG-Novelle 2018, BGBl I 53/2018) die…
BFG zu Schweizer Arbeitslosengeld an in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen
Leistungen der Schweizer Arbeitslosenversicherung stellen „andere Einkünfte“ iSd Art 21 DBA Schweiz dar.
Coronavirus – Krisenfonds mit 4 Mrd. Euro kommt, Nulldefizit geht
Wien (APA) – Die Bundesregierung und die Sozialpartner haben heute einen „Krisenfonds“ als Antwort auf die Corona-Pandemie präsentiert, weitere Schritte können folgen, so Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Samstagvormittag vor Journalisten. Der Fonds ist vier Milliarden Euro schwer, 400 Mio. Euro entfallen auf ein neues Kurzarbeitszeitmodell.
VwGH zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers für ASVG-Beiträge
So wie eine rechtskräftige Bestätigung eines Ausgleichs (Zwangsausgleichs) des Primärschuldners der Geltendmachung der Haftung nach den §§ 80 ff BAO auch für die die Ausgleichsquote übersteigenden Abgabenschulden nicht entgegen steht, kommt auch den im § 67 Abs 10 ASVG genannten haftenden Personen die Bereinigungswirkung eines Zwangsausgleiches oder eines Sanierungsplanes nicht zugute.
Begründet ein Sponsorvertrag ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis?
Im vorliegenden Fall hatte sich der VwGH mit dem Bestehen einer Pflichtversicherung nach dem ASVG aufgrund eines zwischen einem Fahrer von Motocross-Rennen und einem Hersteller von Motorrädern abgeschlossenen Sponsorvertrages auseinanderzusetzen.
Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
Seit 1.1.2020 haben Arbeitnehmer in bestimmten Betrieben einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit.