DSB: Auch das Betrachten der WC-Nachbarin durch Smartphone Kamera ohne Aufnahme ist eine Bildverarbeitung
Der Beschuldigte betrachtete eine weibliche Person bei der Benutzung einer WC-Kabine über die Kamerafunktion seines Mobiltelefons unter der Trennwand der WC-Kabine hindurch. Obwohl keine Daten gespeichert wurden, handelt es sich laut DSB hierbei um eine rechtswidrige Datenverarbeitung. Der Beschuldigte muss eine Strafe von EUR 150,00 zahlen.
Wiener Registrierungspflicht in Gastronomiebetrieben laut DSB rechtswidrig
Nach (noch nicht rechtskräftiger) Ansicht der Datenschutzbehörde (DSB) ist die Registrierung von Gästen zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung im Zusammenhang mit COVID-19-Verdachtsfällen datenschutzrechtswidrig, da es sich dabei um gesundheitsbezogene Daten handeln würde und weder eine gesetzliche Grundlage existiere noch eine gültige Einwilligung in diese Verarbeitung möglich sei.
Datenschutzbehörde erhebt Double-Opt-In-Verfahren zu Mindeststandard bei Newsletter Anmeldung
In ihrer kürzlich veröffentlichten rechtskräftigen Entscheidung DSB-D130.073/0008-DSB/2019 kommt die Datenschutzbehörde zusammengefasst zum Schluss, dass es dadurch, dass die Beschwerdegegnerin, eine Betreiberin von Dating-Portalen, keine ausreichenden, Art. 32 DSGVO entsprechenden, Datensicherheitsmaßnahmen gesetzt hat, möglich war, dass personenbezogene Daten des Beschwerdeführers – nämlich seine E-Mail-Adresse – unrechtmäßig verarbeitet wurden, was den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Geheimhaltung nach § 1 Abs. 1 DSG verletzte.
Vorläufige Rechtsmeinung der DSB zu Dashcams
Nach langjähriger Unsicherheit und diversen Entscheidungen verschiedener Gerichte hat kürzlich auch die Datenschutzbehörde (DSB) ihre – betont vorläufige – Rechtsmeinung zur Zulässigkeit von Dashcams geäußert.
Überschießende Anforderungen bei Identitätsprüfung
In ihrem Bescheid vom 31.7.2019 hält die Datenschutzbehörde fest, dass für ein Auskunftsersuchen kein explizites Rechtsschutzinteresse notwendig ist sowie dass keine übertriebenen Anforderungen an einen Identitätsnachweis gestellt werden dürfen.
BVwG: Kein gesondertes Auskunftsrecht bei Akteneinsicht
In seiner Entscheidung vom 3.7.2019 kommt das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zur Auffassung, dass im Falle des Bestehens einer Akteneinsicht in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten nach der Strafprozessordnung (StPO) kein gesondertes Recht auf Daten-Auskunft gebührt.
DSB: Ablehnung partieller Löschung infolge technischer Unmöglichkeit kann gerechtfertigt sein
Die Datenschutzbehörde hat ein Recht des Beschwerdeführers verneint, am Kundenclub der Beschwerdegegnerin unter einseitiger Festlegung der zu verarbeitenden Datenkategorien teilzunehmen.
Umfang des Rechts auf Auskunft
Das Recht auf Auskunft nach Art 15 DSGVO ist nicht nur Selbstzweck, sondern oft Hebel für (weitere) datenschutzrechtliche Schritte Betroffener und somit von…
DSB: Twittern beseitigt Geheimhaltungsanspruch
In ihrem (rechtskräftigen) Bescheid vom 12.4.2019 (DSB-D123.591/0003-DSB/2019) verneinte die Datenschutzbehörde (DSB) eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung bezüglich der Verarbeitung solcher personenbezogener Daten,…
Strafen wegen unzulässiger Videoüberwachung
Seit Geltung der DSGVO hat die Datenschutzbehörde (DSB) bereits in zumindest zwei Fällen Verwaltungsstrafen wegen Verletzung der DSGVO bzw. des Datenschutzgesetzes (DSG) im Zusammenhang mit Videoüberwachung verhängt. Dies ist insofern bemerkenswert, als angesichts der übrigen bekannten Entscheidungspraxis die DSB bei der Verhängung von Verwaltungsstrafen bisher recht zurückhaltend ist.
Handlungsanleitung durch DSB nach Meldung einer Sicherheitsverletzung
In einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung der Datenschutzbehörde gegen eine Tagesklinik wurden gleich mehrfache Verstöße gegen die DSGVO festgestellt. In vielen Fällen wurde zwar…
DSB: Löschen von Daten durch Anonymisierung ist zulässig
In ihrem Bescheid vom 5.12.2018 (DSB-D123.270/0009-DSB/2018) hat die Datenschutzbehörde (DSB) die Anonymisierung von personenbezogenen Daten als Löschung im Sinne der DSGVO anerkannt. Ein Anspruch auf Wahl des konkreten Mittels der Löschung bestehe nicht.