Keine wirtschaftliche Betrachtungsweise bei Personenversicherungen gemäß § 18 Abs 1 Z 2 EStG
Die auf den Erlass des BMF vom 7. 9. 1989, V 249/13/1-IV/14/89, gestützte Bestätigung über Prämienvorschreibungen zu Personenversicherungen hat die Vermutung für sich, dass der darin ausgewiesene Versicherungsnehmer die Versicherungsprämien tatsächlich geleistet hat, doch ist diese Vermutung widerlegbar.