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Finanzstrafrecht International

Erste „Cum-Ex“-Anklage gegen zwei Beschuldigte

Urteil könnte im Jänner gesprochen werden. (Bild: © iStock/kzenon) Urteil könnte im Jänner gesprochen werden. (Bild: © iStock/kzenon)

Düsseldorf/Bonn (APA/dpa) – Im Fall der umstrittenen „Cum-Ex“-Steuerdeals zu Lasten der Staatskassa rückt ein erster Gerichtsprozess näher. Die Staatsanwaltschaft Köln hat dem Landgericht Bonn die erste Anklage gegen zwei Beschuldigte zugestellt, teilte das NRW-Finanzministerium in einer am Dienstag veröffentlichten Vorlage für den zuständigen Landtagsausschuss mit.

Ein Sprecher des Landgerichts bestätigte den Eingang der Klage. Zu Einzelheiten und den Angeschuldigten könne sich das Gericht erst äußern, wenn die Anklage den Betroffenen zugestellt sei. Das sei noch nicht erfolgt. Falls die Anklage zugelassen werde, könne das Verfahren nicht vor Herbst dieses Jahres beginnen. Nach früheren Angaben von NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) führt die Staatsanwaltschaft Köln 51 „Cum-Ex“-Verfahren.

Bei „Cum-Ex“-Geschäften schieben Investoren rund um den Dividendenstichtag Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch zwischen Beteiligten hin und her. Am Ende ist dem Fiskus nicht mehr klar, wem sie überhaupt gehören. Die Folge: Finanzämter erstatten Kapitalertragsteuern mehrfach, obwohl die Steuer nur einmal gezahlt wurde. Der Schaden zulasten des Staates soll in die Milliarden gehen. 2012 wurde den „Cum-Ex“-Deals mit einer Gesetzesänderung ein Riegel vorgeschoben.

In Österreich hatte Anfang April Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) einen potenziellen Schaden im Cum-Ex-Skandal von 183 Mio. Euro genannt, 75 Mio. Euro sind wegen Verjährung nicht mehr rückforderbar. Anklagen gibt es bisher noch keine. Zuletzt war von insgesamt rund 20 Verdächtigen die Rede gewesen.

(Schluss) cri/cs

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