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Gemeinden haben die Möglichkeit mit Bauträgern sogenannte Vertragsraumordnungen bzw. Raumordnungsverträge abzuschließen. In diesen privatrechtlichen Verträgen werden Flächenwidmungen oder Bebauungsvorschriften für einzelne Grundstücke geändert. In einer aktuellen OGH-Entscheidung (1 Ob 57/24z) wurden nun neue Feststellungen dazu getroffen.
Am 1. März wurde eine Novelle des §33 Tiroler Raumordnungsgesetz beschlossen. Welche Änderungen diese Novelle und welche Erkenntnisse die OGH-Entscheidung gebracht haben, besprechen Herrn Mag. Pöschl, Rechtsanwalt bei AWZ Altenweisl Wallnöfer Watschinger Zimmermann Rechtsanwälte, und Frau Mag. Helm vom Linde Verlag.