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Einkommensteuer OGH SWK

OGH: Berücksichtigung des Familienbonus Plus bei der Unterhaltsbemessungsgrundlage

(Bild: © iStock/RomanBabakin) (Bild: © iStock/RomanBabakin)

Jedenfalls in den Fällen, in denen das Ergebnis der vom OGH entwickelten Formel (Unterhaltsanspruch = Prozentunterhalt – [Prozentunterhalt x Grenzsteuersatz {als ganze Zahl} x 0,004] + Unterhaltsabsetzbetrag) ergibt, dass die ausreichende Entlastung des Geldunterhaltspflichtigen bereits durch den Unterhaltsabsetzbetrag erfolgte, ist es sachgerecht, die Erhöhung des Nettoeinkommens durch den Steuervorteil des Familienbonus Plus dadurch zu berücksichtigen, dass dieser der Unterhaltsbemessungsgrundlage zugeschlagen wird.

Entscheidung: OGH 31. 7. 2019, 5 Ob 92/19v.

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