X
Digital
Nationales Steuerrecht News SWK VwGH

Nicht zugelassene Heilbehandlung als außergewöhnliche Belastung?

(Bild: © iStock/Pornpak Khunatorn) (Bild: © iStock/Pornpak Khunatorn)

Der Verwaltungsgerichtshof (15.12.2021, Ro 2020/15/0010) hat ausgesprochen, dass, wider des Usus der Abgabenbehörden, auch nicht zugelassene Heilbehandlungen eine außergewöhnliche Belastung (agB) darstellen können. Er hat dazu die Bedingungen formuliert.

Der Steuerpflichtige machte als agB Behandlungskosten für eine für eine neue Operationsmethode geltend. Die Operationsmethode ist in Österreich nicht anerkannt und wird von der Krankenkasse auch nicht zum Teil ersetzt. Die nicht zugelassene Operationsmethode sieht zudem bessere Aussichten auf geringere Nebenwirkungen als zugelassene Methoden vor.

Das BFG erkannte die Kosten als agB nicht an, da es sich um eine noch in der Erprobungsphase befindliche Methode handle und die Krankenkasse keine Ersatzleistungen dafür gewährt. Die Aussicht auf geringere Nebenwirkungen seien als Wünsche und Vorstellungen der medizinischen Auswirkungen zu qualifizieren, die keine nötige Zwangsläufigkeit der Behandlung darstellen.

Der Gerichtshof hob das Urteil des BFG wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts auf.

Begründend wurde ausgeführt, dass eine in einem öffentlichen Krankenhaus von zugelassenen Ärzten durchgeführte Operation nur deswegen nicht die Zwangsläufigkeit abgesprochen werden kann, weil die Methode noch im Erprobungsstadium sei. Aussichten auf geringere Nebenwirkungen können triftige Gründe für eine bestimmte Behandlungsmethode darstellen. Der Umstand, dass die Krankenkasse die Kosten einer Erprobung einer schulmedizinischen Behandlung nicht übernimmt, spricht ebenso nicht gegen eine Zwangsläufigkeit.

Das Versagen des Ansatzes als agB würde dann zu Recht erfolgen, wenn dargelegt werden kann, dass gewählte Methode weniger erfolgversprechende Ergebnisse liefert als bisher übliche Operationsmethoden.

Mag. Stefan Schuster, LL.M. MBA MSc ist Leiter des Accounting Center of Expertise, Taxes & Investment-Management der A1 Österreich, Lead Group Mobility Management der A1 Group und Steuerberater in Wien.