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Erster „Cum-Ex“-Strafprozess: Privatbank M. M. Warburg will zahlen

Urteil könnte im Jänner gesprochen werden. (Bild: © iStock/kzenon) Urteil könnte im Jänner gesprochen werden. (Bild: © iStock/kzenon)

Bonn (APA/dpa) – Die Hamburger Privatbank M. M. Warburg hat wegen ihrer Verwicklung in „Cum-Ex“-Steuerdeals zu Lasten der Staatskassa angekündigt, Geld an den Fiskus zahlen zu wollen. Man führe seit längerem Gespräche mit den Finanzbehörden, damit „alle mit diesen Geschäften erzielten Gewinne unverzüglich an den Fiskus ausgekehrt werden“, sagte der Anwalt der Bank, Christian Jehke, am Mittwoch vor dem Bonner Landgericht.

Damit würde das Hamburger Finanzinstitut dem Beispiel anderer Banken folgen, die ebenfalls schon das Gespräch mit dem Fiskus gesucht und wegen ihrer Verwicklung in „Cum-Ex“ tief in die Tasche gegriffen haben. Um welchen Betrag es bei der Warburg-Zahlung gehen könnte, blieb offen.

Vergangene Woche hatte das Gericht durchblicken lassen, dass es die gezielte Mehrfacherstattung von Steuern als Straftat sieht und dass die Banken wohl zur Kasse gebeten werden. Ein Urteil könnte im Jänner gesprochen werden.

Der Anwalt Jehke betonte am Mittwoch, dass die Beteiligten der M. M. Warburg nie beabsichtigt hätten, „steuerrechtswidrige Aktiengeschäfte zu betreiben oder sie zu fördern“. Dennoch signalisierte er im Namen der Privatbank nun Zahlungsbereitschaft.

Fingerzeig in Richtung Deutsche Bank

Der Warburg-Vertreter wies vor Gericht darauf hin, dass eine Vielzahl anderer Finanzakteure in die Geschäfte involviert waren, unter anderem Broker, Berater und Depotbanken. „Ohne diese Akteure wären die Geschäfte nicht möglich gewesen“, sagte Jehke. „Gegen sie käme ebenfalls eine Einziehung in Betracht.“

Das darf als Fingerzeig in Richtung Deutsche Bank verstanden werden – in einem separaten Strang verklagt Warburg das größte deutsche Geldhaus auf Schadenersatz wegen dessen Rolle bei „Cum-Ex“ als sogenannte Depotbank, also als Bank, bei der Aktien lagern. Die Deutsche Bank wies die Vorwürfe zurück.

Depotbanken spielten bei „Cum-Ex“ eher eine passive Rolle, sie selbst betrieben keine solche Steuerdeals. Allerdings lagerten bei ihnen Aktien, mit denen die anderen Finanzakteure das „Cum-Ex“-Verwirrspiel gegenüber dem Fiskus inszenierten – je nach Transaktion verrechneten die Depotbanken entsprechend Steuern.

Bei „Cum-Ex“ erstattete der Fiskus Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren – der Gesamt-Schaden für den Staat geht Schätzungen zufolge in den zweistelligen Milliarden-Euro-Bereich.

Richter Roland Zickler: „Kollektiver Griff in die Staatskasse“

Der Vorsitzende Richter Roland Zickler hatte vor einer Woche bei einer Einschätzung des Sachverhalts „Cum-Ex“ von einem „kollektiven Griff in die Staatskasse“ gesprochen und mit Blick auf die Banken hinzugefügt: „Wir haben gesehen, dass die Selbstkontrolle oft versagt hat.“

Zickler machte klar, dass auch andere Finanzakteure finanziell zur Rechenschaft gezogen werden könnten. „Wir wissen, wie groß der verteilte Gesamtkuchen ist“, so der Richter. „Wir können uns vorrechnen lassen, wie viel vom Kuchen wo gelandet ist.“

In dem im September gestarteten Verfahren sind zwei britische Ex-Aktienhändler angeklagt, denen 33 Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung und ein Versuch im Zeitraum von 2006 bis 2011 vorgeworfen wird.

Sie sollen damit einen Steuerschaden von 447,5 Millionen Euro mitverursacht haben. Die M. M. Warburg und vier andere Finanzinstitute sind als sogenannte Einziehungsbeteiligte in das Verfahren involviert – die Banken machten bei den Geschäften mit.

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