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Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, 17.-21. Juli 2020

Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung trotz fehlenden Buchnachweises. (Bild: © iStock/Stadtratte) (Bild: © iStock/Stadtratte)

Pressemitteilung des Europäischen Rates vom 21. 7. 2020.
Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 21. 7. 2020.

Der Europäische Rat hat am 21. 7. 2020 Schlussfolgerungen zum Aufbauplan und zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 angenommen. Das EP-Verhandlungsteam begrüßt den Aufbauplan, warnt aber, dass die Zustimmung der Abgeordneten zum langfristigen EU-Haushalt nicht als selbstverständlich angesehen werden kann.

Nach fünf Tagen intensiver Diskussionen auf dem EU-Gipfeltreffen vom 17.-21. 7. 2020 erzielten die Staats- und Regierungschefs einen politischen Kompromiss. Das Verhandlungsteam des Parlaments für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und die Eigenmittel begrüßt, dass endlich ein gemeinsamer Standpunkt gefunden wurde und dass das neu geschaffene Aufbauinstrument („Next Generation EU“; NGEU) durch die Aufnahme von Krediten in Höhe von 750 Mrd Euro finanziert wird. Das Parlament steht jedoch einigen wesentlichen Aspekten des Kompromisses weiterhin kritisch gegenüber, insbesondere was die langfristige Perspektive betrifft.

Der erste Teil der Schlussfolgerungen (NGEU) des Europäischen Rates befasst sich mit den Aufbaumaßnahmen, die umfangreich, zielgerichtet und zeitlich begrenzt sind. Umfangreich, da die COVID-19-Krise weitreichende Folgen hat. Zielgerichtet, da sie auf diejenigen Regionen und Sektoren ausgerichtet sein müssen, die von der Krise am schwersten getroffen wurden. Zeitlich begrenzt, da der MFR und die für ihn geltenden Regeln weiterhin den grundlegenden Rahmen für die Haushaltsplanung und den Haushaltsvollzug der Union bilden.

Die zusätzlichen Mittel, die durch die Anleihen der EU generiert werden, werden über die Instrumente und Programme des MFR als Finanzhilfen und Darlehen vergeben. Auf diese Weise werden Einheitlichkeit und Kohärenz gewährleistet. Sowohl NGEU als auch der MFR werden dazu beitragen, die EU mittels ihrer wichtigsten politischen Strategien, insbesondere des europäischen Grünen Deals, der digitalen Revolution und der Resilienz, umzugestalten.

Für NGEU wird die Kommission im Eigenmittelbeschluss ermächtigt, im Namen der Union Mittel bis zu einem Betrag von 750 Mrd Euro zu Preisen von 2018 an den Kapitalmärkten aufzunehmen; die Aufnahme neuer Nettomittel wird spätestens Ende 2026 eingestellt. Die Union verwendet die an den Kapitalmärkten aufgenommenen Mittel für die Bewältigung der Folgen der COVID-19-Krise. Die aufgenommenen Mittel dürfen für Darlehen von bis zu 360 Mrd Euro zu Preisen von 2018 und für Ausgaben von bis zu 390 Mrd Euro zu Preisen von 2018 verwendet werden.

Der zweite Teil befasst sich mit dem MFR 2021-2027. Der Ansatz beruht auf dem Vorschlag vom Februar, der als Reaktion auf die COVID-19-Krise und mit Blick auf die NGEU-Maßnahmen angepasst wurde. Die Ausgabenobergrenze für die EU-27 für den Zeitraum 2021-2027 beträgt 1.074.300 Mio Euro an Mitteln für Verpflichtungen, einschließlich der Einbeziehung des Europäischen Entwicklungsfonds, und 1.061.058 Mio Euro an Mitteln für Zahlungen.

Nächste Schritte

Der Rat wird nun sein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Parlament fertigstellen. Das Parlament muss zustimmen, bevor der Finanzrahmen 2021-2027 in Kraft treten kann. Der aktuelle langfristige EU-Haushalt läuft am 31. 12. 2020 aus. Das Parlament wird so bald wie möglich seine Bedingungen festlegen und die Verhandlungen mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft aufnehmen.

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