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(Bild: © iStock/MarianVejcik) (Bild: © iStock/MarianVejcik)

Quelle: Pressemitteilung 19/20 des EuGH vom 2. 3. 2020.

Der Gerichtshof hat eine neue Fassung seiner Praktischen Anweisungen für die Parteien in den Rechtssachen vor dem Gerichtshof angenommen. Diese neue Fassung, die auf die jüngsten Änderungen der Verfahrensordnung des Gerichtshofs folgt, soll Bevollmächtigte und Anwälte für bestimmte aktuelle Entwicklungen sensibilisieren, die insbesondere den Schutz personenbezogener Daten und die Behandlung von Rechtsmitteln betreffen.

Schriftliches Verfahren

Damit einer bereits vorgenommenen Anonymisierung nicht jede praktische Wirkung genommen wird, sind die Vertreter der Parteien aufgefordert, in ihren Schriftsätzen oder schriftlichen Erklärungen uneingeschränkt die Anonymität zu wahren, die im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens vom vorlegenden Gericht oder vom Gerichtshof bzw im Fall eines Rechtsmittelverfahrens vom Gericht der Europäischen Union gewährt wurde.

Bezüglich der Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts weisen die neuen Praktischen Anweisungen für die Parteien zum einen auf die Eigenart der Rechtsmittel – die auf Rechtsfragen beschränkt sind und grundsätzlich keine geheimen oder vertraulichen Angaben enthalten dürften – und zum anderen auf das Erfordernis hin, dass mit der Rechtsmittelschrift ein Antrag auf Zulassung des Rechtsmittels eingereicht wird, wenn das Rechtsmittel unter Art 58a des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union fällt.

Schließlich wird hervorgehoben, dass die formalen Vorgaben für die Verfahrensschriftstücke, vor allem diejenigen zur Länge der Schriftsätze oder schriftlichen Erklärungen, beachtet werden müssen und dass diese Schriftstücke konsequent über die Anwendung e-Curia übermittelt werden sollten, die die beste Gewähr für einen raschen und sicheren Informationsaustausch bietet.

Um die Behandlung der eingereichten Schriftsätze und Erklärungen, insbesondere deren Übersetzung durch den Gerichtshof, zu erleichtern, werden die Parteien allerdings gebeten, zusätzlich zum Versand über e-Curia, der maßgebend ist, per E-Mail eine editierbare Fassung der Schriftsätze oder Erklärungen an folgende Adresse zu übermitteln: editable-versions@curia.europa.eu.

Mündliches Verfahren

In Bezug auf das mündliche Verfahren erläutert der Gerichtshof, nach welchen Kriterien eine mündliche Verhandlung anberaumt wird und wozu sie dient. Den Bevollmächtigten und Anwälten werden auch konkrete Hinweise zu den Vorkehrungen gegeben, die vor der mündlichen Verhandlung zu treffen sind, um einen bestmöglichen Ablauf zu gewährleisten, insbesondere im Fall einer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität einer Partei oder eines Parteivertreters.

Außerdem finden sich ergänzende Klarstellungen bezüglich der Sprache, in der mündliche Ausführungen gemacht werden. Abschließend weist der Gerichtshof auf das mehrsprachige Umfeld, in dem er arbeitet, und alle praktischen Maßnahmen hin, die die Bevollmächtigten und Anwälte ergreifen können, um den ordnungsgemäßen Ablauf der mündlichen Verhandlung zu erleichtern und insbesondere zu gewährleisten, dass ihre Ausführungen von allen Personen, die an dieser Sitzung teilnehmen, verstanden werden.

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