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Rat der EU: zwei Länder von der Liste nicht kooperativer Gebiete gestrichen, fünf erfüllen Verpflichtungen

(Bild: © iStock/edfuentesg) (Bild: © iStock/edfuentesg)

Der Rat ist am 10. 10. 2019 übereingekommen, die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und die Marshallinseln von der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke zu streichen. Ferner stellte er fest, dass Albanien, Costa Rica, Mauritius, Serbien und die Schweiz allen Verpflichtungen zur Zusammenarbeit in Steuerfragen nachgekommen sind.

Die VAE und die Marshallinseln haben beide die erforderlichen Reformen durchgeführt, um die eingegangenen Verpflichtungen zur Verbesserung ihres steuerpolitischen Rahmens bis Ende 2018 umzusetzen, indem sie Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz eingeführt haben.

Damit erfüllen die VAE nun alle Verpflichtungen zur Zusammenarbeit in Steuerfragen und können von der Liste gestrichen werden. Die Marshallinseln werden aus Anlage I der Schlussfolgerungen in Anlage II verschoben, da die Verpflichtungen des Landes hinsichtlich des Informationsaustauschs auf Ersuchen weiterhin von der Ratsgruppe „Verhaltenskodex“ überwacht werden, bis die Ergebnisse der Überprüfung durch das Globale Forum der OECD für Transparenz und Informationsaustausch vorliegen.

Albanien, Costa Rica, Mauritius, Serbien und die Schweiz haben vor Ablauf der Frist alle erforderlichen Reformen durchgeführt, um den EU-Grundsätzen des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich zu genügen. Diese Länder werden aus Anlage II der Schlussfolgerungen gestrichen.

Außerdem hat der Rat die Lage in bestimmten Ländern und Gebieten überprüft, nachdem die „Zwei-von-drei“-Ausnahme bei den Kriterien für die Steuertransparenz am 30. 6. 2019 ausgelaufen ist.

Die Ausnahme sah vor, dass Länder, die nur eines der drei Unterkriterien für die Steuertransparenz nicht erfüllen, nicht in Anlage I aufgeführt werden. Er kam zu dem Schluss, dass alle betreffenden Länder und Gebiete die drei Steuertransparenzkriterien der EU erfüllen. Hinsichtlich der Vereinigten Staaten kam der Rat insbesondere überein, dass ihr Netzwerk von Vereinbarungen für den Informationsaustausch so weit ausgebaut ist, dass es alle EU-Mitgliedstaaten abdeckt und sowohl den Informationsaustausch auf Ersuchen als auch den automatischen Informationsaustausch im Einklang mit den internationalen Standards und den jeweiligen Bedürfnissen beider Seiten ermöglicht.

Darüber hinaus billigte der Rat weitere Aktualisierungen von Anlage II sowie Leitlinien für die Befreiung von Einkünften aus ausländischen Quellen. Auf seiner Tagung vom 12. 3. 2019 hatte der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ festgestellt, dass in manchen Ländern und Gebieten schädliche Steuervergünstigungsregelungen durch Regelungen mit ähnlicher Wirkung ersetzt worden waren.

⇒   Zur Pressemitteilung des Rats.

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