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BFG: Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung trotz fehlenden Buchnachweises

Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung trotz fehlenden Buchnachweises. (Bild: © iStock/Stadtratte) (Bild: © iStock/Stadtratte)

Wenn der Buchnachweis über eine innergemeinschaftliche Lieferung mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, kann der Abgabepflichtige die Steuerfreiheit dennoch in Anspruch nehmen, wenn ihm der Nachweis der Warenbewegung vom Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet zu dem steuerpflichtigen Empfänger gelingt.

Bestätigungen des Empfängers über den Erhalt der Waren sowie der Nachweis der Aufnahme des innergemeinschaftlichen Erwerbes in seine Bücher stellen einen geeigneten materiellen Nachweis dar.

Entscheidung: BFG 19. 9. 2019, RV/2101113/2016,
Revision nicht zugelassen.

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