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BFG: Gegenstandsloserklärung nach nicht rechtzeitig erfolgter Mängelbehebung

BFG: Gegenstandsloserklärung nach nicht rechtzeitig erfolgter Mängelbehebung. (Bild: © iStock/bee32) BFG: Gegenstandsloserklärung nach nicht rechtzeitig erfolgter Mängelbehebung. (Bild: © iStock/bee32)

Erfolgt die Mängelbehebung (fehlende Unterschrift auf der Beschwerde) nicht innerhalb der vom Finanzamt gesetzten (angemessenen) Frist, sondern erst im Vorlageantrag, ist mit Beschluss auszusprechen, dass die Beschwerde wegen nicht rechtzeitiger Behebung des Mangels gemäß § 85 Abs 2 BAO als zurückgenommen gilt.

Entscheidung: BFG 30. 9. 2019, RV/7105217/2019,
Revision nicht zugelassen.

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