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Ein im Zeitpunkt der Veräußerung nicht parifiziertes Wohnhaus mit drei Wohneinheiten stellt auch dann kein „Eigenheim“ bzw keine „Eigentumswohnung“ iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG dar, wenn das Wohnhaus ursprünglich nur zwei Wohneinheiten umfasst hat, die dritte Wohneinheit erst durch Umbau eines Garagenanbaus entstanden ist und diese dritte Wohneinheit über einen gesonderten Eingang und eine eigene Heizungsanlage verfügt.
Entscheidung: BFG 25. 3. 2019, RV/6100120/2019, Revision nicht zugelassen.
⇒ Zum vollständigen Entscheidungstext.