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BGBl: Änderung des Stiftungseingangssteuergesetzes (StiftEG)

(Bild: © iStock/Mik_photo) (Bild: © iStock/Mik_photo)

Mit BGBl I 2019/100, kundgemacht am 25. 10. 2019, wurde das  Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über ein Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) geändert wird, veröffentlicht.

Das StiftEG, BGBl I 2008/85, zuletzt geändert durch BGBl I 2017/105, wird wie folgt geändert:

In § 5 wird nach der Z 7 folgende Z 8 eingefügt:
„8. Zuwendungen von Vermögen der in § 718 Abs 8 ASVG genannten Betriebskrankenkassen an eine gemäß § 718 Abs 9 ASVG errichtete Privatstiftung unterliegen nicht der Stiftungseingangssteuer, wenn die Steuerschuld vor dem 1. Jänner 2021 entstehen würde.“

⇒   Zu BGBl I 2019/100 im RIS.

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