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Europäische Arbeitsbehörde nimmt ihre Tätigkeit auf

Neue EU-Schwellenwerte im Vergaberecht. (Bild: © iStock/artJazz) (Bild: © iStock/artJazz)

Die Europäische Arbeitsbehörde nahm am 16. 10. 2019 mit einer Eröffnungsfeier und der ersten Sitzung ihres Verwaltungsrats ihre Tätigkeit auf. Der Verwaltungsrat der Behörde setzt sich zusammen aus Vertretern der Mitgliedstaaten, der Kommission, der Sozialpartner auf Unionsebene, des Europäischen Parlaments sowie – als Beobachter – Vertretern aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und anderen EU-Agenturen im Bereichen Beschäftigung und Soziales.

Die Europäische Arbeitsbehörde wird die folgenden Ziele haben:

  • Erleichterung des Zugangs zu Informationen über Rechte und Pflichten in Verbindung mit der unionsweiten Arbeitskräftemobilität sowie zu einschlägigen Diensten;
  • Erleichterung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der unionsweiten Durchsetzung des einschlägigen Unionsrechts; dazu gehören auch die Erleichterung konzertierter und gemeinsamer Kontrollen und die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit;
  • Vermittlung und Schlichtung bei länderübergreifenden Streitigkeiten.

Die Aufgaben der Europäischen Arbeitsbehörde betreffen die Vorschriften zur Arbeitskräftemobilität: Freizügigkeit und Entsendung von Arbeitnehmern, Koordinierung der sozialen Sicherheit sowie spezifische Rechtsvorschriften im Straßenverkehrssektor.

⇒   Zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission.

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