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(Bild: © iStock/emarto) (Bild: © iStock/emarto)

Die EU-Kommission hat Großbritannien zu einem sicheren Drittstaat erklärt und ermöglicht so (vorläufig) weiterhin einen freien Datenverkehr.

Nach dem Brexit, mit dem Großbritannien aus der EU ausgeschieden ist, galt aufgrund der Bestimmungen im Austrittsabkommen eine sechsmonatige Übergangsfrist hinsichtlich des freien Datenverkehrs zwischen Großbritannien und den EWR-Staaten. Ohne weitere Regelung wäre Großbritannien somit Ende Juni als unsicherer Drittstaat zu qualifizieren gewesen, was gravierende Auswirkungen auf die Übermittlung von personenbezogenen Daten auf die Insel und die Erfüllung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gehabt hätte.

Um das zu verhindern hat die EU-Kommission noch am 28.6.2021 einen entsprechenden Angemessenheitsbeschluss erlassen, der erklärt, dass in Großbritannien ein Schutzniveau gilt, das dem nach dem EU-Recht garantierten Schutzniveau gleichwertig ist. Dieser Beschluss hat zur Folge, dass personenbezogene Daten aus der EU (sowie aus Norwegen, Liechtenstein und Island) in dieses Drittland übermittelt werden können, ohne dass weitere Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Mit anderen Worten: Übermittlungen nach Großbritannien werden den Datenübermittlungen innerhalb der EU gleichgestellt.

Grundsätzlich kommt der Erlass des Angemessenheitsbeschlusses nicht überraschend, da das britische Datenschutzrecht weiterhin auf denselben Regeln basiert, die galten, als Großbritannien noch Mitglied der EU war und die Grundsätze, Rechte und Pflichten der DSGVO vollumfänglich in das seit dem Brexit geltende Rechtssystem übernommen wurden.

Der Angemessenheitsbeschluss enthält jedoch erstmals eine Verfallsklausel, durch die seine Geltungsdauer strikt auf vier Jahre begrenzt wird. Danach kann er erneuert werden, falls Großbritannien weiterhin ein angemessenes Datenschutzniveau sicherstellt. Während dieser vier Jahre wird die Kommission die Rechtslage jedoch genau beobachten und wenn nötig eingreifen, sollte von dem derzeit bestehenden Datenschutzniveau abgewichen werden. Dies wird insbesondere die Tätigkeit der britischen Geheimdienste und ihre Zusammenarbeit mit den US-Diensten betreffen.

Die Europäische Kommission hat bisher Andorra, Argentinien, Kanada, die Färöer-Inseln, Guernsey, Israel, die Isle of Man, Japan, Jersey, Neuseeland, die Schweiz und Uruguay als Länder mit angemessenem Schutz anerkannt. Im Juni 2021 leitete die Kommission überdies das Verfahren zum Erlass eines Angemessenheitsbeschlusses für die Übermittlung personenbezogener Daten nach Südkorea ein.