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catwisel11
TeilnehmerDanke und liebe Grüße
Sabine
catwisel11
TeilnehmerKontrolle über den beruflichen Zweck der Reise ist jederzeit leicht möglich aufgrund der Überlassungsmitteilung, Stundennachweise und den Rechnungen für unsere Kunden. Auf all diesen Unterlagen werden der Einsatzort vermerkt. Auch auf der monatlichen Aufstellung für die LV wird vermerkt wo der Arbeiter war, da die gesamten Reisekosten sich ja nach seinem Einsatz richten.
Danke für deine Hilfe.catwisel11
TeilnehmerEs handelt sich dabei um ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen. Die DN sind sehr schwer dazu zu bringen uns Aufzeichnungen darüber zu geben u. deshalb war es für einen Großteil so, dass diese im Büro geführt wurden und DN nur angerufen haben bzw. auf den Stundenzetteln die gef. Kilometer aufgezeichnet haben. Werde versuchen, sie dazu zu überreden den Anfang- und Endkilometerstand auf den Stundenzettel rauf zu schreiben. Dies müsste ja auch ausreichend sein oder?
catwisel11
TeilnehmerAm 5.11. wurde das Dienstverhältnis in Probe DG beendet. Am 22.11. hat der Dienstnehmer das Dienstverhältnis beendet (Probe DG), da er wo anders anfangen wollte. Von uns wurde er korrekt abgemeldet. Jetzt haben wir von der GKK die Entgeltbestätigung zum Ausfüllen erhalten. Nach tel. Auskunft der GKK ist er seit 24.11. im Krankenstand.
catwisel11
TeilnehmerDanke für die rasche Antwort.
catwisel11
TeilnehmerMir ist es auch neu dass es solche Probleme gibt. Ich arbeite mittlerweile fast 15 Jahre mit den RZL Programmen. Monatlich rechne ich so um die 130 Mitarbeiter ab und es werden ZA, Urlaub u. Krankenstände über das RZL Programm gemacht und bisher sind dabei noch nie Probleme augetreten. Es wäre von Vorteil genau zu wissen, welche Hackerl verschwinden. Liebe Grüße. Sabine
catwisel11
TeilnehmerDanke. Nein wurde nicht rückdatiert – Krankmeldung ab Montag. Also nur EFZ für die Kündigungsfrist – obwohl dies auch ausreichend ist, da ja sehr offensichtlich ist warum er in den Krankenstand gegangen ist. Als Unternehmer sind einem die Hände gebunden bzw. will man gegen so etwas vorgehen ist dies mit hohen Kosten verbunden.
catwisel11
TeilnehmerDanke für die rasche Antwort. Ich habe mit der BUAK Rücksprache gehalten und Ihr den genauen Sachverhalt geschildert und diese stimmt meiner Vorgehensweise zu. Laut Stundenberichte bzw. auch der Überlassungsmitteilungen kann ich nachweisen welche Tätigkeiten der Arbeiter gemacht hat. Da er in einem Jahr nur ungefähr 2 Wochen eine Tätigkeit laut Bauarbeiter-Urlaubs-und Abfertigungsgesetz gemacht hat, ist die Zuordnung somit ziemlich einfach.
catwisel11
TeilnehmerDanke
catwisel11
TeilnehmerDanke für die rasche Hilfe.
LG Sabine
catwisel11
TeilnehmerLt. GKK Prüfer wurde mir mitgeteilt, dass bei Wiedereintritt das neue Dienstverhältnis länger als 1 Monat sein muss, sonst keine MV Beitragspflicht.
catwisel11
TeilnehmerJa mach ich, danke. Frag mich warum immer alles so kompliziert sein muss.
catwisel11
TeilnehmerDanke für die raschen Antworten. Die Zeiten sind sowieso Arbeitszeiten, aber weil ich kein Firmenauto besitze fährt er mit seinem Auto u erhält dafür den Kostenersatz. Nachweis ist die genaue Aufstellung der Fahrten, sowie auch bei den Abrechnungen jener Dienstnehmer, welche er auf die Baustellen gebracht hat. Diese hätten sonst eine Aufwandsentschädigung zu erhalten, die aber aufgrund dessen,dass sie nicht selbst fahren, somit auch nicht bekommen.
catwisel11
TeilnehmerDanke für die rasche Antwort.
catwisel11
TeilnehmerDer Anteil ist 100%.
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