Wechsel Geringfügig/Vollzeit

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  • #65678
    emin2013
    Teilnehmer

    Hallo liebe Community!

    Folgende Frage: Was passiert mit dem Urlaub, wenn ein Dienstnehmer seit Februar 2013 geringfügig beschäftigt ist (7 WStd) und mit Oktober auf Vollzeit (38,5 WStd) bei der selben Firma wechselt und ein Resturlaub von vier Wochen aus der geringfügigen Beschäftigung überbleibt?

    Liebe Grüße

    #73680
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo emin2013,

    nach der jüngsten Judikatur des OGH muss der Urlaub „wertneutral“ umgerechnet werden (was mE so viel wie eine „Aufwertung“ bedeutet).

    z.B. 4 Wochen Resturlaub bei einer Ein-Tage-Woche sind 4 Arbeitstage, wenn man dann auf 5 AT pro Woche umsteigt, bleibt es bei 4 Wochen Resturlaub, ergibt aber 20 Arbeitstage!

    LG

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