Verlängerung Karenz

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    Beiträge
  • #63149
    Iris
    Teilnehmer

    Hallo!

    Eine Dienstnehmerin sucht rechtzeitig um Verlängerung der Karenzzeit an – DG stimmt der Verlängerung zu! (DN wird nach Verlängerung auf Basis Elternteilzeit wieder eingestellt)

    DN brachte mir eine Vereinbarung von der Arbeiterkammer – kann ich diese so akzeptiern?

    Vereinbarung

    Zwischen Frau/Herrn …… und der Fa. ……… wird folgendes vereinbart:

    Die bis ……..ursprüngliche vereinbarte Karenz wird bis ………verlängert.

    Es gelten weiterhin die Bestimmungen des MSchG bzw. des VKG sowie des § 23 a AngG.

    Vielen Dank im Voraus!

    Lg Iris

    #68008
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Iris!

    Auf keinen Fall würde ich aus Arbeitgebersicht das so akzeptieren.
    Bei dieser Variante würde mE der Kündigungsschutz weiter bestehen und bei Selbstkündigung auch die halbe Abfertigung!

    Also besser wäre, einen unbezahlten Urlaub zu vereinbaren.
    Hier sollte definiert werden, dass dieser im Interesse der AN erfolgt und daher auf sämtliche Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, unberücksichtigt bleibt.
    Auch vereinbaren, dass in dieser Zeit keine SZ gebühren und auch der Urlaubsanspruch nicht mitwächst.

    Ein geeignetes Textmuster befindet sich im „großen“ Ortner (Stand 1.1.2006) auf der Seite 651.

    Schöne Grüße

    #68037
    Iris
    Teilnehmer

    Danke!
    Lg Iris

    #68040
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Iris!

    Gern geschehen.

    Schöne Grüße

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