Sabbatical -Auszeit

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  • #63123
    lebens26
    Teilnehmer

    Liebe KollegInnen!
    Wer hat schon Erfahrung mit Sabbatical über einen längeren Zeitraum (1 Jahr). Was passiert z. B. mit der Entgeltfortzahlung wenn der DN in diesem Zeitraum erkrankt?
    Ich wünsche mir einige Berichte über die praktische Handhabung dieser noch ziemlich neuen Möglichkeit sich Auszeit zu nehmen.
    Vielen Dank im Voraus für die Mithilfe – Luna

    #67951
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Luna!

    Zur Vereinbarung des Sabbatical gibt es keine Standard-Vorlagen.
    Ähnliche Vereinbarungen werden bei Verlängerung der Karenz von 24 auf 30 Monate gemacht.

    Einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnis, mit Wiedereinstellungszusage oder Wiedereinstellungsvereinbarung und Anrechnung der Vordienstzeiten für arbeitszeitabhängige Ansprüche (Abfertigung Alt, Krankenstand, Jubiläumsgeld, Vorrückungen lt. KV, etc.)

    So kann ausgeschlossen werden, dass der Dienstgeber für die Abwesenheitszeit irgend welche Nachteile hat.

    Hier könnte auch, wenn gewünscht, ein Teil- oder Vollübertritt in Abfertigung neu vereinbart werden.

    Vielleicht an die Wiedereinstellung an einige Klauseln knüpfen: Z.B. Arbeitsfähigkeit des Dienstnehmers (damit das Dienstverhältnis nicht gleich mit einem Krankenstand begonnen wird), Geschäftsentwicklung des Unternehmens (der Arbeitsplatz muss noch „vorhanden sein“).

    Wie der Dienstnehmer während der Auszeit Kranken- und Pensionsversichert ist, sollte Problem des DN sein.
    Hier ein Tipp wenn es kein anders SV-pflichtiges Dienstverhältnis gibt:
    Anstellung als geringfügig Beschäftigter, oder als Haushaltshilfe mit Dienstsleistungsscheck. So ist man für eine Selbstversicherung nach § 19a ASVG in der Kranken- und Pensionsversicherung qualifiziert. Und das zum Schnäppchenpreis von nur € 48,14.
    Info zur Selbstversicherung bei der Krankenkasse, z.B. WGKK http://www.wgkk.at/esvapps/page/page.jsp?p_pageid=221&p_menuid=56628&p_id=4

    Ein nicht kalkulierbares Problem könnte sein, wenn der Dienstnehmer nach dem Jahr nicht mehr zurück kommen will.
    Ob man da eine Konventionalstrafe einbauen kann, ist mir nicht bekannt.

    Schönen Sonntag!

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