Prämien fjür Verbesserungsvorschläge

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  • #62451
    Anonymous
    Teilnehmer

    Bei den Prämien für Verbesserungsvorschläge, gibt es doch ein zusätzliches um 15% erhöhtes Jahressechstel. Bei der Berechnung von z. B. einer Weihnachtsremuneration wird diese Prämie bei der Jahressechstelberechnung als bereits erhaltener sonstiger Bezug abgezogen?

    Ich denke nicht, da es sich um ein zusätzliches Jahressechstel handelt. Bin mir aber mittlerweile selber nicht mehr sicher.

    #66412
    Anonymous
    Teilnehmer

    Hallo Bibi!

    Du hast Recht, die Prämie wird beim Begünstigungsausmaß für die WR nicht abgezogen, weil sie ein Sonst. Bezug gem. § 67/(7) EStG ist; hingegen die WR ein Sonst. Bezug gem. § 67/(1) und (2) ist.

    LG Roland

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