Nachschwerarbeitsgesetz

Startseite Foren Sonstiges Nachschwerarbeitsgesetz

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • #64834
    ibiza99
    Teilnehmer

    Hallo liebe Leser!

    Bin mir einfach nicht mehr sicher: dürfen Frauen dem Nachtschwerarbeitsgesetz unterliegen – dh. sie leisten Nacharbeit
    und zusätzlich sind sie extemer Lärmbelästungung (über die 85 dB) ausgesetzt (=NSchG Abs. 2/4).
    Konnte nix gegenteilen finden, ich würd sagen: JA und Ihr?????

    Beste Grüße
    Ibiza99

    #71779
    Mathias
    Teilnehmer

    Hallo,

    nachdem das Frauen-Nachtarbeitsgesetz ja schon ein paar Jahre außer Kraft ist, das Nachtschwerarbeitsgesetz geschlechtsneutral formuliert ist und es für Frauen ab 52 mit einer bestimmten Anzahl an Nachtschwerarbeitsmonaten ein Sonderruhegeld gibt, würde ich auch JA sagen. Während einer Schutzfrist nach dem MSchG sind natürlich die einschlägigen Beschäftigungsverbote zu beachten.

    LG
    Mathias

    #71780
    ibiza99
    Teilnehmer

    Hallo Mathias!

    Danke für deine Antwort – wollt mir nur noch die Bestätigung holen!

    LG & schönes SommerWE!

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.