Metallgewerbe-Austritt-Rückverrechnung 3.KV-SZ?

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    svnu
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    Hallo, liebe Kollegen,
    helft bitte mal „denken“:
    im KV fürs Metallgewerbe findet sich ja die Formulierung, dass beim Austritt die SZ rückverrechnet bzw. jede weitere über das 13.,14. Gehalt wie auch immer benannte Sonderzahlung ebenfalls gegenverrechnet werden kann.
    Würdet Ihr auch die KV-Sonderzahlung, die mit der Erhöhung seit einigen Jahren jeweils ausbezahlt wird, auch berücksichtigen (80.- bzw. 100.- warens bei den vergangenen Malen)?
    Streng genommen wäre das doch zulässig.
    Und wie soll man dann mit der letzten Sonderzahlung verfahren, die ja schon im letzten Jahr zur Auszahlung kam? Also mir bereitet hier alles, das übers Jahr geht, ein wenig Bauchschmerzen, aber anderseits betraf das ja bereits das Folgejahr, wäre somit eigentlich doch auch hineinzurechnen.
    was meint Ihr?

    liebe Grüsse

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