Inkludierte Überstunden – steuerliche Begünstigung

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    Beiträge
  • #65028
    susann82
    Mitglied

    Hallo allerseits,

    wie viele Überstunden müssen pro Monat tatsächlich geleistet werden, um § 68 (2) EStG anwenden zu können
    und wann spricht man vom „zeitlichen Überwiegen“ – wie viele Monate sind dazu im Jahr nötig?

    Oder anders gefragt: Reicht es, wenn im Jahr einfach mind. 60 Stunden bzw. 120 Stunden geleistet werden
    und es somit im Durchschnitt 5 bzw. 10 Stdn. pro Monat sind?

    Vielen Dank im voraus!

    LG Susanne

    #72269
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Susanne!

    Dazu die RZ 1162a aus den LSt-RL:

    Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit der Überstundenzuschläge gemäß
    § 68 Abs. 2 EStG 1988 bei Überstundenpauschalen und Gesamtgehaltsvereinbarungen ist,
    dass im Jahresdurchschnitt auch tatsächlich Überstunden im erforderlichen Ausmaß
    (Zuschlag maximal 86 Euro) geleistet werden und keine missbräuchliche Verteilung der
    geleisteten Überstunden erfolgt (zB Überstunden werden regelmäßig stets nur in 6 Monaten
    geleistet und die Auszahlung aus steuerlichen Gründen gleichmäßig über das ganze Jahr
    verteilt).
    Siehe auch Bsp. RZ 11162a.

    LG

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