geringfügige beschäftigung bei verein

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    Beiträge
  • #64311
    silberfuchs7
    Mitglied

    Hallo Liebe Forumsmitglieder

    auf meiner Suche nach Informationen bin ich hier auf dieses Forum gestoßen und würde gerne meine Frage posten:

    ich möchte mit zwei Freunden einen Verein gründen dessen Zweck geführte Spaziergänge in der Natur sind. Die Teilnahme an diesen wäre kostenlos.
    Ist es möglich das ich mich bei unserem Verein ein geringfügiges Angestelltenverhältnis (ca 3 Stunden pro Woche) eingehe? Sprich ich bin Angestellter meines eigenen Vereins? Meine Arbeit würde einerseits das Abhalten der Spaziergänge als Gruppenführer und administrative Tätigkeiten wie das Warten der Vereinswebseite sowie das Aussuchen und Planen der Touren andererseits bilden. Außer mir wären sonst niemand angestellt.

    Meine Frage: Ist dies machbar und wenn ja, welche Abgaben würden dann auf unseren Verein zukommen (Abgaben, Steuern an FM sowie SV an GKK/AUVA)?

    danke für eure Hilfe
    silberfuchs

    #70629
    Martin
    Teilnehmer

    hallo silberfuchs!

    tolle sache, nur würde ich die frage direkt an das versicherungsreferat deiner zuständigen gebietskrankenkasse stellen.
    z.b. wiener gebietskrankenkasse 01 60122-0 und versicherungsreferat verlangen.

    wenn nur du geringfügig beschäftigt bist, hast du 1,4 % unfallversicherung und 1,53 % mitarbeitervorsorgekasse. – vorausgesetzt du kannst dich bei deinem eigenen verein anmelden. wie gesagt, dafür wende dich an deine gkk.

    lg
    martin

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