Feiertagsarbeitsentgelt – Hilfe

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    Beiträge
  • #65438
    ma7210
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ich habe folgendes Problem. Ich muss in meinem PV Kurs einen Arbeiter verrechnen, der eine 38h Woche hat (Mo-Do 7-12 u. 13-16, Fr 7-12 u. 12:30-13:30). Verrechnen soll ich Mai (2 Feiertage). Urlaub hat er vom 2. – 5.5. An einem der Feiertage (in meinem Fall Donnerstag) arbeitet er aber 3 Stunden. Wird das FAE als Normalarbeit oder als Überstunde verrechnet? Wenn als Normalarbeit, ist das dann der normale Stundenlohn oder Stundenlohn + 3-Monatsschnitt?
    Und wie sieht es mit dem FAEZ aus? Grundlohn + 3-Monatsschnitt?

    Danke

    #73235
    Kasmandl
    Teilnehmer

    Hallo, in unsere Branche bekäme der Arbeiter 3 Stunden Ersatzruhe und 50% Zuschlag, die 3 Stunden welche er gearbeitet hat wären Normalstunden weil er ja die täglich Arbeitszeit nicht Überschritten hat, wird keine Ersatzruhe gewährt bekommt er sogar 100% Zuschlag

    #73244
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo!

    Vielleicht hilft die Antwort noch:

    Die 3 Stunden Arbeitsleistung am Feiertag sind als Feiertagsarbeitsentgelt zu bezahlen – grundsätzlich mit dem „normalen“ Stundenlohn, da diese Stunden keine Überstunden darstellen und daher der ÜSt-Teiler nicht angewendet wird (Ausnahmen durch KV möglich).
    Ein „Feiertagsarbeitszuschlag“ kann auch nur nach dem KV gebühren, gesetzlich gibt’s nichts!

    LG

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