Anrechnung von Vordienstzeiten (Karenz)

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  • #62802
    susann82
    Mitglied

    Hallo!

    Die erste Karenz wird im Ausmaß von bis zu 10 Monaten für den Urlaubsanspruch angerechnet.

    Wie ist vorzugehen, wenn aus einem Dienstzeugnis des Vordienstgebers nur DV-Beginn und -Ende ersichtlich sind, aber der Zeitraum der Karenz nicht angeführt wurde?

    Danke!

    LG Susanne

    #67268
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Susanne!

    Auszug aus § 15f MSchG
    Die erste Karenz im Dienstverhältnis wird für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall) und das Urlaubsausmaß jedoch bis zum Höchstausmaß von insgesamt zehn Monaten angerechnet.

    Da die Dienstnehmerin bei der Krankenkasse während der Karenz abgemeldet wird, solltest Du die Info von der KK bekommen.

    Im übrigen sollte Dir die Dienstnehmerin bei Dienstantritt die notwendigen Zeiten für Dienstzeitabhängigen Ansprüche liefern.

    Grüsse
    Martin

    P.S.
    Ein Hinweis im Dienstzeugnis: „die Dienstnehmerin hat von– bis– bei uns gearbeitet und war von — bis– in Karenz“… könnte die Dienstnehmerin am beruflichen Fortkommen hindern und ist nicht erlaubt.

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