ALL In Vereinbarung Teilzeit (nach Karenz)

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  • #64488
    Ulrike1
    Mitglied

    Liebes Forum,

    obiges Thema sorgt in unserem Unternehmen momentan für Diskussion:
    Dienstnehmerin hatte vor der Karenz nach MSchG eine ALL IN Vereinbarung (…durch die KV Überzahlung sind sämtliche Überstunden, Sonn- und Feiertagsstunden abgegolten…so steht es im Vertrag). Nach Rückkehr aus der Karenz kam es zu einer Teilzeitbeschäftigung, für welche das Gehalt nach dem Schema „Vollzeitgehalt : 40 x 20 = Teilzeitgehalt“ berechnet wurde. Auch der Dienstvertrag wurde in dieser Hinsicht ergänzt, die ALL IN Klausel blieb erhalten. (Es kam ja auch abseits der Stundenaliquotierung zu keiner Gehaltsminderung).
    Nun werden Stimmen laut, dass bei einer Rückkehr aus der Karenz zu einem aliquoten Teilzeitgehalt keine ALL IN Vereinbarung getroffen werden können.
    Meines Wissens spricht jedoch auch bei einem Teilzeitdienstverhältnis nichts gegen eine ALL In Vereinbarung, solange die aliquote Deckungsprüfung positiv ist: Sprich die KV Überzahlung auf Basis des entsprechenden Teilzeit KV Mindestgehaltes deckt sich bzw. ist höher als die im Durchrechnungszeitraum geleisteten Überstunden bzw. Mehrstunden (und dies ist in unserem Fall ohne Zweifel gegeben).
    Hat die Rückkehr aus der Karenz hier etwa irgendeinen Einfluß auf die ALL IN Vertragsgestaltung?
    Besten Dank für entsprechende Hinweise & Erfahrungswerte!
    Lieben Gruß Ulrike

    #70934
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Ulrike!

    Ich sehe hier auch kein Problem – auch wenn es sich hier wahrscheinlich um eine Elternteilzeit handelt.
    Denn Mehrarbeit ist auch bei Elternteilzeit im Einvernehmen absolut möglich.
    Siehe dazu z.B. Schrank, Kommentar zum AZG, Seite 361 (EB zu § 19d Abs.8 AZG).

    Und dass eine All-In-Vereinbarung mit „normalen“ Teilzeitbeschäftigten abgeschlossen werden kann, ist auch unbestritten – siehe dazu ASoK 6/2008, 206 (ein Artikel von Dr. Rauch).

    Und wenn die Deckungsprüfung auch keine Probleme „macht“, sehe ich jetzt keinen Grund, warum das nicht gehen sollte.

    LG

    #70937
    Ulrike1
    Mitglied

    Hallo Roland,

    besten Dank für Ihr -wie sooft- rasches und eindeutiges Statement, lieben Gruß Ulrike

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