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13. Februar 2007 um 22:39 Uhr
#67958
Martin
Teilnehmer
Hallo Karin!
Wenn das Unternehmen eine Direktzahlung vornimmt, sehe ich keine Notwendigkeit dies über die Lohnverrechnung fließen zu lassen.
Bei Direktzahlung vom Unternehmen an die Witwe pass auf, ob und in welcher Höhe der Betrag auch steuerlich abschreibbar ist.
Andere Möglichkeit wäre z.B. eine geringfügige Beschäftigung der Witwe mit gleichzeitiger Dienstfreistellung.