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11. Februar 2008 um 22:09 Uhr
#69002
Roland
Teilnehmer
Hallo Susanne!
Ich würde in diesem Fall schon probieren rückzurechnen.
Das ist ein so auffälliger Fehler, den auch ein Laie problemlos erkennen sollte, somit ist m.E. ein gutgläubiger Verbrauch nicht haltbar, vor allem dann, wenn der DN über sein ihm zustehendes bzw. tatsächlich abgerechnetes Entgelt Bescheid weiß (Dienstvertrag oder -zettel sowie ordnunsgemäße Abrechnung).
LG