Re:Zukuntssicherung

#66839
Martin
Teilnehmer

Liebe Roswitha!

Im Buch PV in der Praxis ist im Kapitel abgabenfreie Bezüge so einiges abgehandelt.
Aber es gibt grundlegende Unterschiede zum Gewerkschatsbeitrag:

Der Gewerkschaftsbeitrag erhöht nicht Dein Jahressechstel, ist nicht im Brutto, nicht für Bemessung der Abfertigung.

Bei der Berechnung des monatlichen Anteils von jährlich max. € 300,- gibt es zwei Varianten:
1. 300/12 = 25,00 = 12 x lfd für Jahressechstel 🙂
2. 300/14 = 21,43 = 12 x lfd, 2 x SZ,

Je nachdem, ob Du das „13. und 14.“ mit einbeziehst, kommen andere Jahreswerte heraus.
Wie behandelst Du die Bemessungsgrundlage für die Mehr- und Überstunden? Mit oder ohne Gehaltsumwandlung?

Ich handhabe es bei der Abrechnung folgendermaßen. Z.B.
3000,- Gehalt,- + 25,- Sachbezug Zukunftssicherung
BemG SV = 3000,
LSt 3000,- minus SV = Lst BemG.

Grüsse
Martin

P.S. Pass auf, das Du wirklich nur richtige Zukunftssicherung „frei“ abrechnest. Manchmal weiß der Klient/Versicherungsvertreter nicht was später bei der LV frei/pflichtig zu rechnen ist.