Re:Zukunftssicherung – überschreitender Teil

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#67270
Roland
Teilnehmer

Hallo NW!

Ich vermute, dass sich die GKK hier ans Steuerrecht anlehnt – die RZ 84 in den LST-RL gibt hier Auskunft (auch wenn Beiträge jährlich geleistet werden = lfd. Bezug; weder erhöht sich das J/6 noch wird es verbraucht; bei übersteigenden Beträgen sofortige Versteuerung nach § 67/(10)).

Ich habe überdies ein Mal in einem Kommentar gelesen, dass übersteigende Teile in der SV (wie es deine GKK gesagt hat) laufend abzurechnen sind.

Schöne Grüße