Re:zeitausgleich

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#66679
Martin
Teilnehmer

Liebe Sabine!

Zuerst schau in Deinen KV, bzw. Dienstvertrag ob der etwas zu dieser lex specialis bietet.
Im Normfall sehe ich kein Problem, da diese Stunden ja 1:1 bzw 1:1,5 konsumiert wurden.
Sie fallen auch nicht in eine Schnittberechnung, da konsumiert und nicht ausbezahlt.
Bei Beendigung des Dienstverhältnis nicht auf § 19e Arbeitszeitgesetz vergessen! 🙂