Start › Foren › Laufender Bezug › Ersatzruhetag › Re:Zeitausgleich
11. April 2006 um 14:41 Uhr
#66677
Teilnehmer
Ein DG geltet alle anfallenden ÜStd./Sonntagszuschläge/Feiertagszuschläge als Zeitausgleich ab, bei manchen DN sind die ÜStd./Sonntagstunden regelmäßig.
Könnte es zu einem Problem seitens einer Beitragsprüfung kommen, da regelmäßig anfallende ÜStd. in die Sonderzahlung mit einberechnet werden müssten. (diese aber als Zeitausgleich abgegolten wurden)
LG Sabine
