Re:Zahlung an austretende MA

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#67963
Roland
Teilnehmer

Hallo Conny!

Sehe ich das richtig, dass diese Zahlungen nur an austretende Mitarbeiter aus Anlass der Auflösung des Dienstverhältnisses bezahlt werden?

Dann würde ich sehr stark für eine freiwillige Abfertigung plädieren!
Vorteile:
1. sv-frei gem. § 49/(3) ASVG
2. Steuerbegünstigung gem. § 67/(6) EStG für MA, die nicht unter die „Abfertigung NEU“ fallen, ansonsten (leider) gem. § 67/(10) EStG
3. DB-, DZ- und kommunalsteuerfrei (sicher dann frei, wenn § 67/(6) EStG bei der LSt zur Anwendung kommt, ansonsten vertritt die Finanz die meiner Meinung nach falsche Ansicht, dass Pflichtigkeit besteht)

Somit würde sich auch deine Frage nicht stellen, welche Variante in der LSt die richtige ist.

Schöne Grüße