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21. Dezember 2006 um 23:07 Uhr
#67843
Roland
Teilnehmer
Hallo Hartwig!
Wochengeld = vollwertiger Ersatz des Nettobezuges in den letzten 3 Monaten vor Wochenhilfe (siehe A+E für Wochengeld). Daher sind auch laufende Prämien mit einzubeziehen.
Oder ist diese Zielerreichungsprämie eine Sonderzahlung? Dann auf die A+E für Wochengeld einen Vermerk anführen, dass 3 Sonderzahlungen zustehen, denn dann rechnet die GKK nicht 17% für SZ sondern 21% (egal wie hoch die 3. Sonderzahlung ist)!.
Schöne Grüße