Re:Wochengeld

#67843
Roland
Teilnehmer

Hallo Hartwig!

Wochengeld = vollwertiger Ersatz des Nettobezuges in den letzten 3 Monaten vor Wochenhilfe (siehe A+E für Wochengeld). Daher sind auch laufende Prämien mit einzubeziehen.
Oder ist diese Zielerreichungsprämie eine Sonderzahlung? Dann auf die A+E für Wochengeld einen Vermerk anführen, dass 3 Sonderzahlungen zustehen, denn dann rechnet die GKK nicht 17% für SZ sondern 21% (egal wie hoch die 3. Sonderzahlung ist)!.

Schöne Grüße