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21. Dezember 2006 um 23:43 Uhr
#67846
Teilnehmer
Hallo Orlando!
Deine Auslegung ist korrekt – bei einem Resturlaub von 4 Arbeitstagen wird (egal wie das Wochenende im Kalender liegt) auch die Pflichtversicherung nur um 4 Kalendertage verlängert. Bedenke aber bitte die grundsätzliche ABRUNDUNG von Teilen von Tagen bei der Verlängerung der Pflichtversicherung!
Schöne Grüße