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28. August 2007 um 15:28 Uhr
#68511
Teilnehmer
Liebe Anne!
Wenn es sich um eine klassische Wiedereinstellung mit Wiedereinstellungzusage handelt, – keine Probezeit.
Falls es ein neues Dienstverhältnis mit neuem Tätigkeitsbereich ist, kann eine Probezeit vereinbart wwerden.