Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Widerruf der Kündigung › Re:Widerruf einer Kündigung
20. Januar 2006 um 12:27 Uhr
#66486
lord-nelson
Teilnehmer
Wie Martin bereits richtig geschrieben hat, ist eine Zurücknahme einer Kündigung nur unverzüglich möglich.
Um das Ganze etwas zu präzisieren:
Als rechtzeitig kann ein unmittelbar auf den Zugang der Auflösungserklärung folgender Widerruf dann angesehen werden, wenn etwa die Rücknahme einer etwa mündlich abgegebenen Auflösungserklärung noch vor Beendigung des Gespräches erfolgt. Ein erst Tage später an den Arbeitnehmer übermittelter Widerruf erfüllt natürlich die genannten Voraussetzungen nicht.
LG
Gerhard 8)