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9. Januar 2007 um 17:47 Uhr
#67862
Martin
Teilnehmer
Liebe Sabine!
Das Dienstverhältnis geht (ohne Unterbrechung) weiter.
Stell´ danach (jetzt mit den Jänner KV Erhöhungen) einen neuen Dienstzettel aus.
Beachte weiters: Der Urlaub wird weiter nach Tagen berechnet, egal ob ein Urlaubstag 3 oder 8 Arbeitsstunden dauert.
Gutstunden auf einem Gleitzeitkonto werden kaum noch Überstunden, sondern nur mehr Mehrstunden. (Bei Austritt vielleicht auch mit 50 % Zuschlag laut AZG)
Die Abfertigung wird (Ausnahme § 14 AVRAG) vom letzten Bezug berechnet.