Start › Foren › Ende Dienstverhältnis › berechtigter Austritt › Re:Vorzeitiger Austritt
19. Februar 2008 um 20:41 Uhr
#69034
Teilnehmer
Hallo Sylvia!
Wenn im Dienstvertrag wirklich nichts Konkretes bezüglich Kündigungstermin vereinbart ist, zählt bei Angestellten die Quartalskündigung. Bei einer (Angestellten-) Dienstzeit zwischen 2 und 5 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate.
Somit ist bei einem Ausspruch des vorzeitigen Austritts ab 1. Februar tatsächlich der 30.06. der nächste Kündigungstermin und daher die KÜE bis zu diesem Zeitpunkt zu bezahlen. (Anmerkung: Am 31. Jänner wäre der Termin noch der 31. März gewesen!)
LG
