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1. Februar 2007 um 22:47 Uhr
#67911
Teilnehmer
Hallo Marianne!
Duch die Umstellung auf die BGR D2x hat sich in Wirklichkeit nichts verändert (von den Sätzen).
Am sinnvollsten wäre es wahrscheinlich, die Erstattung der halben SV-Beiträge als eigene Lohnart anzulegen, weil dann auch keine Probleme bei der Steuerberechnung.
Nur einfach überweisen wäre mE der falsche Weg.
Vielleicht hast du den „großen Ortner“ (Stand 1.1.2006), da ist auf den Seiten 825 – 826 ein Abrechnungsbeispiel.
Schöne Grüße