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15. Juli 2006 um 23:20 Uhr
#67167
Roland
Teilnehmer
Hallo Bibs!
Ich würde sagen:
5 (AT) : 2 (AT pro Woche) = 2 (volle Wochen) x 5 (arbeitsfreie Tage pro Woche) = 10 (zusätzliche Kalendertage)
Daher: 5 + 10 = 15 KT um die sich die Pflichtversicherung verlängert.
Vielleicht kann jemand, der Erfahrung damit hat, dies bestätigen (oder auch korrigieren, wenns anders geht).
LG