Re:Vergleichszahlung

#67880
Martin
Teilnehmer

Hallo Christiane!

Wie Du schon schreibst: …außergerichtlich verglichen…
und: …berechtigt sein Lehrverhältnis gelöst…
Ich denke, die AK wollte eine Menge Kündigungsentschädigung und dann hat man sich auf 2 Monate Lehrlingsentschädigung geeinigt. (Folgefrage mit oder ohne den anteiligen Sonderzahlungen?)

Da würde ich es eher wie eine SV-pflichtige Vergleichszahlung sehen.
Eine SV-freie Abgangsentschädigung zu konstruieren könnte bei einer GPLA angezweifelt werden. In diesem Fall, (bei Prüfung nach Jahren) würdest Du auch auf den Dienstnehmeranteilen zur SV sitzen bleiben.