Re:Vergleich – freiwillige Abfertigung

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Roland
Teilnehmer

Hallo Daniela!

Noch ein kleiner (aber sehr wichtiger) Nachtrag:

Wenn du den „großen Ortner“ (Stand 1.1.2007) hast, schau dir bitte die Seiten 518 ff an.

Da heißt es u.a.: Verpflichtet sich ein DG im Rahmen eines Vergleichs zur Zahlung einer freiwilligen Abgangsentschädigung, obwohl im zu Grunde liegenden Verfahren das Vorliegen des Anspruchs auf KÜE, ErUE und ÜSt-Entgelt strittig war, ist die vorgenommene Widmung der Vergleichssumme als Abgangsentschädigung als materielle Falschbezeichnung rechtlich unerheblich und führt die Beitragspflicht der Vergleichssumme zu einer Verlängerung der Pflichtversicherung.

Da es sich bei dir um einen außergerichtlichen Vergleich handelt, sollte es aber bei der „richtigen Dokumentation“ keine Probleme geben.