Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Kündigung wärhend einer Befristung › Re:Vereinbaren im Dienstvertrag
31. Januar 2007 um 11:52 Uhr
#67906
Mitglied
Hallo,
ich würde die Kündigungsmöglichkeit immer vereinbaren und immer für beide Seiten. Entweder laut KV oder länger laut Vereinbarung. Erst für Befristungen die länger als 5 Jahre dauern gibt es ein automatische Kündigungsmöglichkeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Moanten.
LG TONI 🙄 ➡