Startseite › Foren › Personen mit besonderer Behandlung › Verein – Vorstand/Geschäftsführer › Re:Verein
19. November 2007 um 13:38 Uhr
#68744
Martin
Teilnehmer
Servus!
In diesem Falle keine Kommst. Auch kein DZ da keine Kammerzugehörigkeit. DB schon.
… Übersteigt die Beitragsgrundlage in einem Kalendermonat nicht den Betrag von € 1460,- so verringert sie sich um € 1.095,- (aus PV i.d. Praxis)
Wr. U-Bahnsteuer falls zutreffend.
Vereine haben keinen KV.
Vielleicht macht ihr ab 2008 eine Einzelvereinbarung (bei unter 5 DN), oder Betriebsvereinbarung. (über 5 DN, nur mit Betriebsrat möglich)